Kulturdenkmäler

Zu Kulturdenkmälern werden vom Kulturministerium der Tschechischen Republik unbewegliche und bewegliche Gegenstände, gegebenenfalls ihre baulichen Gesamteinheiten, erklärt, die als bedeutsame Zeugnisse der historischen Entwicklung, der Lebensweise, des künstlerischen Schaffens und des Wirkens der Menschen in den verschiedensten Bereichen menschlicher Tätigkeit angesehen werden, auf Grund ihres historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und technischen Wertes sowie eines unmittelbaren Verhältnisses zu bedeutsamen Persönlichkeiten und historischen Begebenheiten. Das Kulturministerium fordert, bevor es einen Gegenstand zu einem  Kulturdenkmal erklärt, eine Erklärung des Bezirksamtes und des Gemeindeamtes einer Gemeinde über eine Kompetenzerweiterung an. Ein archäologischer Fund wird vom Kulturministerium auf Antrag der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik zu einem Kulturdenkmal erklärt.

 

Aufhebung des Denkmalschutzes für einen Gegenstandes

Falls es sich nicht um ein nationales Kulturdenkmal handelt, kann das Kulturministerium aus außerordentlich gewichtigen Gründen die Erklärung eines Gegenstandes zu einem Kulturdenkmal auf Ersuchen des Eigentümers des Kulturdenkmals oder einer Organisation, die im Hinblick auf die Aufhebung der Erklärung des Gegenstandes zu einem Kulturdenkmal ein rechtliches Interesse nachweist, oder aus eigenem Anlass aufheben.

 

Liste von Baukulturdenkmälern (.xls) 

12. září 2005
12. září 2005