Rytířská 18, čp. 402 a Rytířská 20, čp. 401, Altstadt, Prag 1

Adresse:

č. p. 401 a 402, Rytířská 20 a 18
Katastr: Staré Město
Praha 1

 

Eigentümer č. p. 401, Rytířská 20:

T. V. B.  spol.  s.r.o. se sídlem Rytířská 20/401, 110 00 Praha 1–Staré Město

Eigentümer č. p. 402, Rytířská 18:

CVTB spol.  s.r.o. se sídlem Rytířská 20/401, 110 00 Praha 1–Staré Město

 

Objektbeschreibung:

 

Aus den bisher ermittelten Tatsachen auf Grundlage der durch einen Mitarbeiters des MHMP-OPP veranlassten Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens vom 14. 12. 2004 /einschließlich Fotos, angefertigt im Rahmen der am 13.12.2004 stattgefundenen Untersuchung vor Ort/ resultiert, dass es im Widerspruch zu der kulturellen Bedeutung und dem Denkmalwert der betroffenen Objekte zur unerlaubten Anbringung von Blachenstoffen mit Werbeaufdruck, der die gesamte Fassadenfläche der Objekte mit den Konskriptionsnummern 401 und 402, Katastergebiet Altstadt, Rytířská 20 und 18, Prag 1 abdeckt, (es handelt sich um Kulturdenkmäler unter der Registrierungsnummer des Zentralverzeichnisses 1-197 im Prager Denkmalschutzgebiet) ohne die kraft Gesetzes festgelegten Vorgehensweisen, d.h. ohne die vorab beantragte verbindliche Stellungnahme des MHMP-OPP, gekommen ist.

Es handelt sich um eine unerlaubte und nicht erwünschte Veränderung, die in die Komposition des gegenständlichen Kulturdenkmals und in seine architektonische Form wesentlich und unazeptabel eingreift, die durch ihre Ausführung, den Umfang und Inhalt dieses Denkmal verletzt und ästhetisch degradiert.

 

Weiteres Vorgehen des Referats für Denkmalpflege:

 

Am 15. 12. 2004 hat das MHMP-OPP den Eigentümern des gegenständlichen Kulturdenkmals eine Aufforderung mit einer Beschreibung der unerlaubten Objektveränderung, mit der Anforderung auf ihre Beseitigung und mit der Belehrung über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Angabe von möglichen Sanktionen, die den Eigentümer im Falle einer Verletzung des zitierten Gesetzes betreffen, zugesandt. Es wurde eine Aufforderung an die Firma Easy Print Group s.r.o., Poděbradská 55/88, 198 00 Prag 9 - Hloubětín, die die Anbringung der nicht erwünschten Blachenstoffe mit dem Werbeaufdruck vorgenommen hat, zugesandt.

Im Hinblick darauf, dass zum 3.1.2005 keine Veränderung des nicht erwünschten Zustandes erfolgt ist, hat das Verwaltungsorgan die Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens über die Verhängung einer Strafmaßnahme beschlossen, die zur Rückversetzung der gegenständlichen Objekte in ihren entsprechenden Zustand führen sollen.

Das MHMP-OPP hat ebenso das zuständige Bauamt um Mitwirkung gebeten und die Eröffnung der einschlägigen Verwaltungsverfahren beim Verwaltungsdezernat des Stadtamtes für Prag 1 und beim Gewerbedezernat des Stadtamtes für Prag 9 (d.h. einen Antrag auf Überprüfung der unternehmerischen Tätigkeit der Easy Print Group s.r.o. gestellt) veranlasst.

 

 

1. září 2005
1. září 2005