PRESSEMELDUNG: Die Stadt hat die Grundsätze für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen für die Renovierung von Denkmälern im Jahr 2005 (2006) festgelegt.
Der Rat der Hauptstadt Prag verabschiedete die Grundsätze für die Bereitstellung von finanziellen Zuwendungen an Eigentümer von Baudenkmälern und Objekten für deren Renovierung im Jahr 2005 (2006). Finanzielle Zuschüsse werden vor allem Denkmäler betreffen, die im Prager Denkmalschutzgebiet liegen oder aus Sicht der Denkmalpflege von Bedeutung sind. Im Gegensatz zu den Grundsätzen dieses Jahres wird es bei der Gewährung von finanziellen Zuwendungen zu drei Änderungen kommen, mit denen sich die Stadt um eine maximale Transparenz und Vereinfachung des gesamten Subventionsverfahrens bemüht.
„Es handelt sich um eine Erweiterung der Kriterien für die Gewährung einer finanziellen Zuwendung auf einen erweiterten Kreis von Objekten. Im kommenden Jahr wird es möglich sein, finanzielle Zuwendungen auch für Objekte zu beantragen, die zur Erklärung zum Kulturbaudenkmal auf dem Gebiet der Hauptstadt Prag erst vorgeschlagen sind. Neu eingeführt werden auch Kategorien der genauen Höhe der beantragten Summe des Zuschusses. Diese Kategorien führen den Bewerber um eine Zuwendung zu einer ausführlicheren Analyse der Aufwendungen und verhelfen gleichzeitig zur größeren Transparenz der Subventionspolitik,“ informierte Jan Bürgermeister, der stellvertretende Primator, in dessen Kompetenz der Denkmalschutz der Hauptstadt fällt. Man kann nun auch eine zweijährige Zuwendung beantragen: „Die Bereitstellung dieses finanziellen Zuschusses erfolgt im Fall einer umfangreichen Denkmalrenovierung, die in zwei Etappen realisiert und verrechnet wird, insbesondere für jedes Jahr – also 2005 und 2006,“ erklärte Jan Bürgermeister eine weitere bedeutende Änderung. Die Einführung zweijähriger Zuwendungen bedeute in seinen Augen eine vereinfachte Subventionsagenda bei anspruchsvollen und umfangreichen Arbeiten.
In den Grundsätzen für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen, die auch dieses Jahr vom Magistrat der Hauptstadt Prag – Referat für Denkmalpflege vorbereitet wurden, wird ebenfalls aufgeführt, dass der Antrag um eine finanzielle Zuwendung weder von Gemeinden und Stadtbezirken noch von Organisationen eingereicht werden kann, die von einer Gemeinde oder einem Stadtbezirk begründet wurden. Die Bereitstellung von finanziellen Zuwendungen, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, kann nur von Eigentümern beantragt werden, die in keinem Schuldnerverhältnis zur Stadt stehen. Finanzielle Zuwendungen können auch rückwirkend auf bereits realisierte Renovierungen und Instandhaltungsarbeiten, mit Beginn der Arbeiten nach dem 1.7.2004 und deren Beendigung bis zum 15.11.2005, bereitgestellt werden.
Musteranträge werden zur Disposition gestellt: im Informationszentrum des Magistrats der Hauptstadt Prag, Mariánské náměstí 2, Prag 1, in der Annahmestelle des Referats für Denkmalpflege des Magistrats der Hauptstadt Prag, Staroměstské náměstí 4, Prag 1 und auf der Internetadresse www.praha-město.cz. Ausgefüllte Anträge auf finanzielle Zuwendung werden bis zum 31. Dezember 2004 angenommen und danach in zwei Runden beurteilt.
Prag, 26.10.2004